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Infothek

Der Verein

Der Lohnsteuerberatung Concept e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Wir verfolgen das Ziel, unseren Mitgliedern zu den Steuereinsparungen zu verhelfen, die ihnen als Arbeitnehmer rechtmäßig zustehen. 

Vereinsgründung und -anerkennung

Die am 5. Oktober 1996 durchgeführte Gründungsversammlung führte mit Urkunde vom 28. Januar 1997 der Oberfinanzdirektion Nürnberg gemäß § 13 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung v. 4.11.1975 (BGBl. I S. 2735) zur Anerkennung des Lohnsteuerhilfevereins. 

Vereinssatzung

Die Vereinssatzung ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bamberg eingetragen und dort für jedermann einsehbar.

Mitgliedschaft

Wir dürfen nur unsere Mitglieder beraten und steuerlich betreuen.

Eine Mitgliedschaft lohnt sich für Sie in jedem Fall. Weil wir keine Gewinne erwirtschaften wollen, sind unsere Mitgliedsbeiträge niedrig und richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens.

Wer wenig verdient – wie Berufsanfänger oder Arbeitssuchende – bezahlt nur einen geringen Beitrag. Dafür steht den Vereinsmitgliedern unser kompletter Service zur Verfügung, so wie die Abwicklung der Steuererklärung. Darüber hinaus helfen Ihnen unsere Mitarbeiter das ganze Jahr bei Ihren Steuerfragen.

Mitglied im Lohnsteuerberatung Concept e.V. können Sie ohne großen Aufwand in unserer Beratungsstelle werden. Die Mitgliedschaft ist auf Dauer angelegt und ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenlernen zu dürfen.

Beitragsrechner

Die Kosten für Ihre Lohnsteuerberatung sind lediglich der jährliche Mitgliedsbeitrag zwischen 59 EUR und 430 EUR, je nach Höhe der Einnahmen.
Bei Eintritt einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 EUR.

Studenten und Auszubildende

Förderbeitrag: Studenten und Auszubildende zahlen nur die Aufnahmegebühr.

Beitragsermäßigungen

Bei Bezug von ALG II, Privatinsolvenz und sozialen Härtefällen möglich. Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitgliedes gegebenenfalls des Ehegatten. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind. Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit ergeben sich aus §7 der Satzung.

Unsere Beitragsordnung können Sie hier einsehen: BEITRAGSORDNUNG