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Wir erstellen für Arbeitnehmer,
Rentner und Pensionisten
die Einkommensteuererklärung und übernehmen
die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt!


Persönliche Beratung

Für eine erfolgreiche Beratung brauchen wir Ihre Mitwirkung:

Jede Steuerberatung beginnt für uns mit einem persönlichen Gespräch, in dem wir steuerrelevantes in Erfahrung bringen. Denn nur so können wir bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre individuellen Steuervorteile wirksam geltend machen und damit Steuerbelastung so weit wie möglich senken. Dafür brauchen wir von Ihnen Angaben über alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Jahres, die sich für Sie steuermindernd auswirken können (z.B. Versicherungen, Spendennachweise oder Arztrechnungen).

Um ihre Steuerbelastung maximal zu senken, ist eine individuelle Beratung im persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen!

Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen ergibt sich individuell aus dem Beratungsgespräch. Auf einige Unterlagen sei jedoch pauschal hingewiesen:


Rundumservice

Nur wer sich im komplizierten Steuerrecht auskennt, kann individuelle Steuervorteile gezielt ausschöpfen und so oft bares Geld sparen.

Wir helfen Ihnen dabei: Als Mitglied der Lohnsteuerberatung Concept e.V. profitieren Sie das ganze Jahr über von unserem qualifizierten Beratungsservice, der Ihnen in allen Steuerangelegenheiten im Rahmen unseres Beratungsvertrages mit Rat und Tat zur Seite steht.

Wir bieten im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG

  • Ganzjährige Beratung:
    • in Lohn- und Einkommensteuerfragen
    • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem AVmG („Riester-Rente“)
    • bei der Wohnbauprämie
    • bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse und im Zusammenhang mit Möglichkeiten der Steuerersparnis.
  • Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für unsere Mitglieder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
  • Wir übernehmen die Antragstellung auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld, Wohnungsbauprämie, Eigenheimzulage und Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
  • Darüber hinaus berechnen wir Ihre Erstattungsansprüche, prüfen die Steuerbescheide, und legen gegebenenfalls Einspruch ein.